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Kosten und Refinanzierung - Wissenschaftliche Begleitung, die bezahlbar bleibt 

Da mein neuro-kognitives Training und die translationale Begleitung eine hochspezialisierte, individuelle Leistung außerhalb der klassischen Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen sind, rechne ich als Privatleistung ab.
Für Sie bedeutet das jedoch keineswegs, dass Sie die Kosten komplett selbst tragen müssen. Das deutsche Pflegesystem bietet hervorragende Budgets, um meine Begleitung für Sie vollständig oder zu einem großen Teil zu refinanzieren.

Hier sind die drei häufigsten Wege, wie meine Klienten mein Training finanzieren:

1. Über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Sobald ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) vorliegt und die Pflegeperson den Patienten seit mindestens 6 Monaten zu Hause betreut, steht Ihnen jährlich ein Budget von bis zu 2.418 € für die sogenannte Verhinderungspflege zur Verfügung.

  • Dieses Budget ist zeitlich extrem flexibel. Wenn Angehörige eine Entlastung brauchen, kann ich in dieser Zeit das intensive kognitive und motorische Training mit dem Patienten übernehmen.
  • Aus diesem Budget lassen sich – je nach individuellem Satz – ca. 4 bis 5 Stunden hocheffizientes Einzeltraining pro Monat finanzieren, ohne dass Sie privat zuzahlen müssen.

2. Über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) – Als monatlicher Zuschuss
Jedem Menschen mit einem Pflegegrad (1 bis 5) stehen monatlich 125 € für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ zu.

  • Dieses Geld verfällt nicht sofort, sondern kann über Monate angespart werden.
  • Wir können diesen Betrag nutzen, um um z. B. monatlich zusätzliche Trainingseinheiten oder die wissenschaftliche Auswertung Ihres digitalen Eigentrainings (z.B. über die Nyra Health Plattform) zu finanzieren.

3. Das Kombinations-Modell (0 € Eigenanteil)
Durch die geschickte Kombination von Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag lässt sich eine kontinuierliche, therapeutisch sinnvolle Trainingsfrequenz aufbauen. Ein bewährtes Modell sieht wie folgt aus:

  • Live-Training bei Ihnen vor Ort: Finanziert über die Budgets der Pflegekasse (Verhinderungspflege / Entlastungsbetrag).
  • Digitales Eigentraining: Sie trainieren zwischen unseren Terminen selbstständig mit evidenzbasierten Apps (wie z. B. Nyra Health) auf dem Tablet, während ich Ihre Fortschritte beratend aus der Ferne überwache und das Training kontinuierlich anpasse.

4. Privatabrechnung & Steuerliche Absetzbarkeit
Selbstverständlich können Sie meine Leistungen auch vollständig als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Rechnungen für die neuro-kognitive Begleitung können in der Regel bei Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.


    Hinweis:
    Die finale Genehmigung der Budgets obliegt der jeweiligen Pflegekasse. Ich unterstütze Sie gerne bei der Formulierung des Antrags.